Zum Entwurf der Neufassung der Lebensordnung
19. November 2007
Der Vorstand des Landesverbandes für Kindergottesdienst hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2007 mit dem Entwurf der Neu-fassung der Lebensordnung beschäftigt.
Unsere Einwände gegen den Entwurf der Neufassung der Le-bensordnung konzentrieren wir auf drei Punkte:
- Der Anfang des Abschnitts Punkt 12. „Kindergottesdienst“ der zur Zeit gültigen Lebensordnung muss unbedingt erhalten bleiben: „Gemeinde, Kirchenvorstand und Pfarrer / Pfarrerin haben den Kindern gegenüber eine besondere Aufgabe und Verantwortung. Deshalb sind Kinder in allen Gottesdiensten willkommen.“
Begründung: Diese Formulierung ist Ausdruck einer wichtigen ekklesiologischen Grundentscheidung, Gottesdienste für alle Menschen der Gemeinde zu öffnen. Gottesdienste sollten grundsätzlich verschiedene Generationen integrieren. - Wir lehnen ab, dass der Kindergottesdienst in die Kategorie „Andere Gottesdienstformen“ (Punkt 6.2 des Entwurfs) eingeordnet wird.
Begründung: Kindergottesdienst ist mit dem Erwachsenengottesdienst gleich zu stellen. In der zur Zeit geltenden Lebensordnung wird diese Gleichstellung gewürdigt, indem der Kin-dergottesdienst (Punkt 12) als Unterpunkt der Überschrift „Vom Gottesdienst und dem Heiligen Abendmahl“ angeführt wird (in dieser Überschrift fehlt allerdings die Hinzufügung „… und vom Kindergottesdienst“). - Wir vermissen unter der Kategorie „Andere Gottesdienstformen“ (Punkt 6 des Entwurfs) einen Hinweis auf Schulgottesdienste, die in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen haben.
Entwicklung des Kindergottesdienstes in der EKHN
Eine kurze Abhandlung zur Entwicklung des Kindergottesdienstes in der EKHN ist in der Festschrift zum 60-jährigen Jubiläum der EKHN zu finden. Nähere Informationen hier.
Beispiele 64 erschienen
Die Ausgabe 64 der Zeitung
"Beispiele - Zeitung für Kindergottesdienst in Hessen und Nassau"
wurde im Oktober 2007 an alle Mitgliedsgemeinden verschickt.
Jede Gemeinde kann bis zu 10 Exemplare kostenlos (im Mitgliedsbeitrag enthalten) bestellen.
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